Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

Den Eltern eines behinderten Kindes kann auch nach Eintritt der Volljährigkeit ein Anspruch auf Kindergeld zustehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Das ist der Fall, wenn das Kind nicht in der Lage ist, seinen gesamten notwendigen Lebensbedarf durch eigene Mittel, etwa Sozialleistungen oder eine Rente zu decken. Liegen die genannten Voraussetzungen vor, wird für behinderte Kinder über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Altersbeschränkung Kindergeld geleistet.

Verständlich und anhand von vielen konkreten Beispielen erläutert der Ratgeber des bvkm, wie Eltern behinderter Kinder überprüfen können, ob ihnen ein Anspruch auf Kindergeld zusteht.

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